FINANZIERUNG PFERDEGESTÜTZTER INTERVENTIONEN

Pferdegestützte Interventionen, auch als heilpädagogisches, therapeutisches Reiten oder pferdegestützte Therapie bezeichnet, ist kostenintensiv sowohl für den Anbieter, als auch für die Klientin oder den Klienten. Folgende Möglichkeiten der Finanzierung kommen in Frage:

Private Finanzierung

Die meisten Klienten finanzieren die Pferdegestützte Intervention aus eigenen Mitteln. Dabei sind gelegentlich Oma und Opa, Gotti und Götti, Freunde oder private Unterstützer froh und dankbar, die Möglichkeit einer sinnvollen Beihilfe der bedürftigen Person geboten zu bekommen.


Krankenkasse
Die Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt die Kosten der Pferdegestützten Intervention in aller Regel nicht.

Zusatzversicherung

Abhängig von der Art der Zusatzversicherung wird die Pferdegestützte Intervention teilweise oder ganz übernommen. Voraussetzung dafür ist der Eintrag als Therapeut im erfahrungsmedizinischen Register der Schweiz (EMR-Register). Dieser garantiert die fundierte, seriöse Ausbildung des Anbieters sowie regelmässige Weiterbildung. Auf der EMR-website ist eine Liste der Krankenkassen (Stand 2019) mit entsprechender Zusatzversicherung einzusehen. So besteht die Möglichkeit, die Versicherung zu wechseln oder die passende Zusatzversicherung abzuschliessen (sie ist stets unabhängig von der Grundversicherung). Grundsätzlich sollte vor Therapiebeginn eine schriftliche Kostengutsprache bei der Krankenkasse bzw. der Zusatzversicherung eingeholt werden. Auf entsprechende Absprache kann das auch von der Reittherapie Hummel übernommen werden. Auch sollte in Erfahrung gebracht werden, ob ein ärztliches Zeugnis vorzulegen ist. Aber Achtung, eine ärztliche Verordnung bedeutet noch lange nicht, die Kostenübernahme durch die Versicherung!


Invalidenversicherung (IV)

Die Kosten für Pferdegestützte Interventionen werden von der IV nicht übernommen. Im vom Bundesrat erstellten Therapiekatalog ist heilpädagogisches Reiten keine Leistung der IV, hingegen wird die Hippotherapie als ein physiotherapeutisches Verfahren angesehen und bei bestimmten Geburtsgebrechen oder bei Minderjährigen mit erworbenen neuromotorischen Störungen finanziert.


Stiftungen/Hilfsorganisationen

Es gibt deren reichlich in der Schweiz. Und möglicherweise ist unter ihnen auch jene zu finden, die gemäss ihres Bestimmungszweckes und ihrer Satzung zur Unterstützung bereit ist. Gerne ist die Reittherapie Hummel sehr aktiv bei der Suche und Beantragung behilflich. Allerdings

ist stets zu bedenken:

  1.  Es muss finanzielle und medizinisch-soziale Bedürftigkeit vorliegen und entsprechend nachgewiesen werden. Das bedeutet in der Regel, Einblicknahme in Vermögensverhältnisse und Einsicht in Diagnose- und Betreuungssituation oder dergleichen.

  2. Ein langer, vielleicht holpriger aber oft lohnender Weg liegt vor einem, bis die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Es ist also Geduld nötig

Pferdegestützter Interventionen

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